Navigation überspringen

Beauftragte für Chancengleichheit

Chancengleichheit

Die Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) achtet auf die Durchführung und Einhaltung des Chancengleichheitsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei dessen Umsetzung. Langfristiges Ziel der Gleichstellung ist es, strukturelle Ungleichheiten zu beseitigen. Nur durch den Aufbruch tradierter Rollenmuster und die Schaffung von Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie kann es gelingen, bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen in sämtlichen Lebensbereichen abzubauen und so Partizipation, Wahlfreiheit und eine selbstbestimmte Lebensgestaltung für beide Geschlechter zu gewährleisten.

Die Beauftrage für Chancengleichheit am Seminar:

StD'in Katja Klee
     klee.katja@semgymhn.de

In meiner Funktion als Beauftragte für Chancengleichheit vertrete ich Ihre Interessen und bin Ihre Ansprechpartnerin in allen Fragen rund um das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zur Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes.

Beauftragte für Chancengleichheit

ThorstenF, pixabay.com

skalekar1992, pixabay.com
sabinevanerp, pixabay.com

Informationen rund um das Thema Referendariat und Familie

Zusammenfassung wichtiger Informationen zum Referendariat mit Familie

Eine umfangreiche Zusammenfassung der wichtigsten Informationen zu den folgenden Themen schicke ich Ihnen gerne auf Anfrage per E-Mail zu:

1. Rechtliche Grundlagen und Adressen

  • Anspruch auf Teilzeit
  • Krankheit des Kindes oder eines Angehörigen
  • Eltern- und Pflegezeit
  • Familiengerechte Gestaltung des Stundenplanes
  • Schwangerschaft und Mutterschutz
  • Schwangerschaft am Ende des Referendariats

2. Hinweise zur Planung im Referendariat

Vor allem Abweichungen vom regulären Stundenplan erweisen sich häufig als problematisch und erfordern immer wieder ein hohes Maß an Flexibilität, da die Kinderbetreuung für diese Zeiten angepasst werden muss. 

3. Empfehlungen

Hilfreiche Tipps für das Referendariat mit Kind
     Hilfreiche Tipps fürs Referendariat mit Kind - Betzold Blog

Vorbereitungsdienst in Teilzeit (ab 2019)

Von 2019 an können Lehrerinnen und Lehrer erstmals ihren Vorbereitungsdienst („Referendariat“) auch in Teilzeit absolvieren. Diese Möglichkeit besteht für angehende Lehrkräfte aller Schularten, die ein Kind betreuen oder einen Angehörigen pflegen sowie für schwerbehinderte Lehrkräfte. 
     LEHRER-ONLINE-BW - Vorbereitungsdienst in Teilzeit für Wissenschaftliche Lehrämter

GASTBEITRAG: Eltern sind die gelasseneren Referendare 
     GASTBEITRAG: Eltern sind die gelasseneren Referendare | Bob Blume
 

Schwerbehindertenvertretung für Lehrkräfte in Baden-Württemberg 

Informationen für behinderte und schwerbehinderte Referendare/Referendarinnen

Unsere Webseite verwendet nur Cookies, die technisch notwendig sind und keine Informationen an Dritte weitergeben. Für diese Cookies ist keine Einwilligung erforderlich.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.