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Der Vorbereitungsdienst für das Lehramt Grundschule am Seminar Nürtingen
Siehe: Orientierungsrahmen ab Kurs 16/17
1 Vorbemerkungen
Dieser Orientierungsrahmen zur Ausbildung und zur Prüfung dient der Information über die organisatorische und inhaltliche Ausgestaltung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung. Er stellt eine unter den Ausbilderinnen und Ausbildern des Seminars Nürtingen unter Mitwirkung von Mentorinnen und Mentoren und Schulleitungen verbindlich vereinbarte Leitlinie dar, welche die wesentlichen Hinweise und Kriterien für Ausbildung und Prüfung beinhaltet. In diesem Sinne sind die genannten Kriterien leitend für Ausbildungsgespräche, für die Beratung, die Einschätzung von Leistungen im Ausbildungsprozess und für Bewertungen in den Prüfungen. Damit soll möglichst hohe Transparenz und Handlungssicherheit bezüglich der Erwartungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Ausbildungsstandards geschaffen werden.
2.1 Ziel der Ausbildung nach §1 GPOII
Im Vorbereitungsdienst werden die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Studium in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der
Grundlage der Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass angesichts der Heterogenität der Schülerinnen und Schüler
der Erziehungs- und Bildungsauftrag an Grundschulen sowie der Primarstufe erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann.
Angeknüpft wird dabei an die Vermittlung von Deutsch als Zweitsprache, der Interkulturellen Kompetenz, der Medienkompetenz und
-erziehung, der Prävention, der Bildung für nachhaltige Entwicklung, den Umgang mit berufsethischen Fragestellungen sowie der
Gendersensibilität. Die Entwicklung der Berufsfähigkeit, der Lehrerpersönlichkeit sowie die Stärkung der
Eigenverantwortlichkeit sind die wesentlichen Ziele der Ausbildung. Schule und Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung
(Seminar) bilden die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter aus.
Die unterrichtspraktische Ausbildung und die Fähigkeit, das eigene erzieherische Handeln zu reflektieren, stehen im Mittelpunkt. Die
Bedeutung von Schulentwicklungsprozessen wird ebenso vermittelt wie die Zielvorstellungen interner und externer Evaluation.
2.2 Ausbildungsfächer nach §4 GPOII
Die Ausbildung orientiert sich an den Vorgaben der aktuellen Bildungspläne. Soweit ein Fach der Ersten Staatsprüfung
Bestandteil eines schulischen
Fächerverbundes ist, unterrichten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in der Regel in diesem Fächerverbund
und werden in ihm ausgebildet und geprüft.
Bei bestandener Erweiterungsprüfung kann zusätzlich ein entsprechendes weiteres Ausbildungsfach gewählt werden, wenn es
Gegenstand der Ersten Staatsprüfung war. Ein Tausch von studierten Ausbildungsfächern ist bis zum Ende des ersten
Ausbildungsabschnitts möglich, soweit hierdurch eine Fächerkombination entsteht, die Prüfungsgegenstand einer Ersten
Staatsprüfung sein konnte. Gleiches gilt, wenn ein Fach durch ein Engpassfach auf vergleichbarem Niveau ersetzt wird, wobei eines der
Fächer Deutsch oder Mathematik beibehalten werden muss. Eine Abwahl eines dritten Ausbildungsfaches ist nach dem genannten Zeitpunkt
nicht mehr möglich. Es besteht kein Anspruch, in mehr als drei Ausbildungsfächern ausgebildet zu werden. Wer in der Ersten
Staatsprüfung bilingual geprüft wurde, kann seine bilinguale Ausbildung im Rahmen der Ausstattung und Möglichkeiten der
Seminare fortsetzen und schließt sie entsprechend ab. Gleiches gilt für das Europalehramt.
2.3 Erster Ausbildungsabschnitt nach §11 GPOII
Der Vorbereitungsdienst ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert, in welchen alle Aufgaben mit zunehmender Eigenständigkeit
wahrgenommen werden. Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr und dient der vertieften Einführung in eine
zunehmend selbstständige Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an der Schule. Er umfasst die Ausbildung an Seminar und Schule,
denen die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter zugewiesen sind. Während des ersten Ausbildungsabschnitts
hospitieren und unterrichten die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter wöchentlich in der Regel bis zu zwölf
Unterrichtsstunden in der Schule; sie unterrichten zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehrauftrags anderer Lehrkräfte.
Sie nehmen an sonstigen Veranstaltungen der Schule teil und lernen Aufgaben der Klassenführung und die schulischen Gremien kennen.
Für diese Lernfelder, für gezielte Hospitationen, Diagnosen und Erkundungen sowie für den Lernort Schule sollten
Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im ersten Ausbildungsabschnitt durchschnittlich sechs Stunden wöchentlich zur
Verfügung stehen. Daten zum ersten Ausbildungsabschnitt und Vereinbarungen, die für den wöchentlichen Unterricht und
zu unterschiedlichen Lernfeldern zwischen Schulleitung und Lehramtsanwärterin oder Lehramtsanwärter getroffen wurden, leitet die
Schule dem Seminar zum angegebenen Termin zu. (vgl. Datenblatt 1. Ausbildungsabschnitt) (Formulare: www.seminar-nuertingen.de). Der
Schulleitung obliegt die Sorge für die Ausbildung in Schulkunde.
Der erste Ausbildungsabschnitt (§ 11 Absatz 2) wird vom Regierungspräsidium einmal um längstens sechs Monate
verlängert, wenn festgestellt wird, dass selbstständiger Unterricht im zweiten Ausbildungsabschnitt nicht zu verantworten ist. Im
Benehmen mit der Schule berichtet in diesem Falle die Seminarleitung unverzüglich dem Regierungspräsidium, das die
Verlängerung der Lehramtsanwärterin oder dem Lehramtsanwärter mitteilt. Wird während der Verlängerung erneut
festgestellt, dass selbstständiger Unterricht nicht zu verantworten ist, berichtet die Seminarleitung im Benehmen mit der Schule dem
Regierungspräsidium in der Regel spätestens bis 15. Dezember. Bestehen aus Sicht der Schule Bedenken bezüglich der
Übertragung von selbständigem Unterricht, nimmt die Schulleitung bis spätestens Anfang Juni Kontakt mit der
Seminarleitung auf.
2.4 Zweiter Ausbildungsabschnitt nach §11 und §13 GPOII
Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert zwei Unterrichtshalbjahre und umfasst selbstständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag, Veranstaltungen des Seminars und die Prüfung. Während des zweiten Ausbildungsabschnitts werden in der Regel dreizehn, bei Schwerbehinderung zwölf, Wochenstunden selbstständig unterrichtet, davon mindestens elf, bei Schwerbehinderung zehn, Wochenstunden in kontinuierlichen Lehraufträgen. Diese sollen die Ausbildungsfächer umfassen, darunter stets Mathematik oder Deutsch. Ein Lehrauftrag ist in der Schuleingangsstufe (Klasse 1 und oder 2) zu übernehmen. Die Schulleitung regelt in Abstimmung mit dem Seminar die Ausbildung an der Schule. Den Lehrauftrag für den selbständigen Unterricht vergibt die Schulleitung in Abstimmung mit den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und dem Seminar. (vgl. Datenblatt 2. Ausbildungsabschnitt, Formulare: www.seminar-nuertingen.de). Die Lehraufträge im selbstständigen Unterricht sollten so gestaltet sein, dass ein Großteil des Lehrauftrags möglichst in einer Klasse gebündelt ist und dass sie den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern ermöglichen, gezielt ein für ihren Berufseinstieg entsprechendes Kompetenzprofil / Berufsprofil zu entwickeln. Die Wahrnehmung von Aufgaben einer Klassenlehrerin / eines Klassenlehrers durch die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter in der Regel in Kooperation mit einer anderen Lehrkraft ist eine Möglichkeit zur Profilbildung. Arbeitsgemeinschaften, Stütz- und Fördermaßnahmen, Chor, Orchester, Aufträge im Bereich der Ganztagesschule usw. können nach Abstimmung mit den Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern und dem Seminar übernommen werden, wenn die studierten Fächer abgedeckt sind und sie damit einverstanden sind. Wer in der Ersten Staatsprüfung bilingual geprüft wurde, kann seine bilinguale Ausbildung im Rahmen der Ausstattung und Möglichkeiten der Seminare fortsetzen und schließt sie entsprechend ab. Gleiches gilt für das Europalehramt. Folgende Maßgaben sind einzuhalten: Das Ausbildungsfach wird bilingual unterrichtet. Gegenstand einer unterrichtspraktischen Prüfung (§ 21) und eines fachdidaktischen Kolloquiums (§ 22) ist bilingualer Unterricht.
3 Ausbildung am Seminar nach §12 GPOII
Grundlage für die Ausbildung sind die Standards für die Seminare Grundschulen mit Ergänzung zum Seminarprofil.
(www.seminar-nuertingen.de)
Die Ausbildung am Seminar umfasst
1. Veranstaltungen in Pädagogik,
2. Veranstaltungen in Didaktik und Methodik der Ausbildungsfächer Deutsch oder Mathematik und dem weiteren Hauptfach,
3. Veranstaltungen in einem weiteren Kompetenzbereich,
4. Veranstaltungen in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht,
5. Veranstaltungen im Themenfeld »Kooperation und Inklusion« und »Schuleingangsstufe« sowie
6. ergänzende Veranstaltungen.
Projektorientiertes und fächerverbindendes Arbeiten sowie der Umgang mit digitalen Medien sind integrative Inhalte der
Seminarveranstaltungen.
