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Teilnahme - Teilnahmepflicht
- Praxissemester -
Das Praktikum an der Schule und die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen sind verpflichtend, da diese einen Teil Ihres künftigen Vorbereitungsdienstes darstellen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass sonstige Aktivitäten (z. B. Fortführung des Studiums, Verfassen von Hausarbeiten, eventuelle Verdiensttätigkeiten) hinter ihren Verpflichtungen im Schulpraxissemester zurücktreten müssen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bereits bei einmaligem
unentschuldigten Fehlen in der Schule oder bei den
Begleitveranstaltungen eine Teilnahmebescheinigung für das
Praxissemester nicht ausgestellt werden kann. Beurlaubungen sind
nur in Ausnahmefällen möglich und müssen rechtzeitig
beantragt werden. Bei Krankheit entschuldigen Sie sich bitte
zunächst telefonisch, dann schriftlich; auch hier ist jedoch
die Anzahl möglicher Fehlstunden auf insgesamt 2-3 begrenzt.
Wird diese überschritten, müssen in Absprache mit der
Kurs-, Seminar- oder Schulleitung Stunden nachgeholt werden, wenn
dies organisatorisch
möglich ist. Ist dies nicht möglich, kann die
Teilnahmebescheinigung nicht ausgestellt werden.
Bitte bedenken Sie das, bevor Sie sich anmelden, und erkundigen Sie sich bei Beginn des Praxissemesters in Seminar und Schule nach den örtlichen Regelungen.
