
FAQ - häufig gestellte Fragen zum...
Vorbereitungsdienst am Seminar Meckenbeuren
1. Wann beginnt der Vorbereitungsdienst?
2. Kann ich mir eine Schule suchen?
3. Kann mich der Schulleiter meiner "Wunschschule" anfordern?
4. Muss ich mich einem Kolloquium stellen, da mein 1.Staatsexamen schon einige Jahre zurückliegt?
5. Wo muss ich mich zum Vorbereitungsdienst anmelden und welche Unterlagen brauche ich?
6. Gibt es einen "Prospekt" über das Seminar MB?
7. Werden alle Fächer in MB ausgebildet?
8. Kann ich meinen Stufenschwerpunkt noch wechseln?
9. Bin ich im Vorbereitungsdienst Beamtin/Beamter?
10. Gibt es eine Altersgrenze, bis zu der ich verbeamtet werden kann?
11. Kann der VD auch im Angestelltenstatus absolviert werden?
12. Wie sieht die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile aus?
13. Wie wird die Leistungszahl berechnet?
14. Kann man seinen Antrag auf den Vorbereitungsdienst zurückziehen, sollte man im Dezember einem zu weit entlegenen Seminarort zugewiesen werden?
15. Was versteht man unter der „Übergangsregelung“ und wer kann sie in Anspruch nehmen?
1. Wann beginnt der Vorbereitungsdienst?
Der VD beginnt jedes Jahr zum 01. Februar. Er dauert 3 Unterrichtshalbjahre.
2. Kann ich mir eine Schule suchen?
Es ist nicht verboten, mit Schulleitungen Kontakt aufzunehmen, allerdings sollten Sie bedenken, dass dies für die Rektorinnen und Rektoren in der Regel eine Zusatzbelastung darstellt.
All denjenigen, die sich für unser Seminar gemeldet haben, werden wir Ende November einen Rückmeldebogen zumailen, auf dem Sie uns Angaben zu Ihrer/Ihren Wunschschule/n ebenso machen können wie zu Ihren Studienfächern bzw. zur Schulstufe, in denen Sie dieses Fach unterrichten möchten (Biologie: entweder in MNT in der HS/WRS oder in MeNuK in der Grundschule).
Es muss aber darauf hinweisen werden, dass die Zuweisung letztlich nach strengen Kriterien und unter Beteiligung des Schulamts erfolgt. Zuerst müssen die LehreranwärterInnen mit hohen Sozialpunkten zugewiesen werden. So kann es sein, dass Ihre "Wunschschule" dann leider bereits
besetzt ist.
Sie können dem Seminar u. U. auch Mitteilung geben, falls es eher ungünstig wäre, wenn Sie einer bestimmten Schule zugewiesen würden. Gründe könnten sein:
Schule liegt direkt neben meiner Haustür, Ausbildungslehrer/Rektor wäre mein früherer Klassenlehrer (das gibt's!), persönliche Gründe ...
3. Kann mich der Schulleiter meiner "Wunschschule" anfordern?
Auch die Schulleiter haben die Möglichkeit, auf direktem Weg dem Seminar gegenüber zu signalisieren, ob ein Bewerber/eine Bewerberin in die Schule "passen" (Ausbildungsmöglichkeiten, Mangelfächer, ...) würde. Allerdings können Schulleiter auch mehrere Personen benennen. Die Zuweisung erfolgt letztlich jedoch unter Berücksichtigung aller Kriterien (s.o.).
4. Muss ich mich einem Kolloquium stellen, da mein 1.Staatsexamen schon einige Jahre zurückliegt?
In Paragraph 2 der GHPO II (siehe Homepage des Seminars www.seminar-meckenbeuren.de ) ist dazu ausgeführt:
(3) Wurde die in Absatz 1 Nr. 3 genannte Erste Staatsprüfung ganz oder teilweise mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin abgelegt, so kann das örtlich zuständige Regierungspräsidium in einem Kolloquium überprüfen lassen, ob die Kenntnisse und Fähigkeiten für einen erfolgreichen Vorbereitungsdienst noch vorhanden sind. Auf die Überprüfung kann verzichtet werden, wenn der weiteren Ausbildung förderliche Tätigkeiten oder entsprechende Aus- oder Weiterbildung nachgewiesen werden. In Fächern mit fachpraktischer Prüfung kann die Überprüfung durch einen fachpraktischen Teil ergänzt werden.
(4) Das Regierungspräsidium bestimmt für die Überprüfung ein Seminar, das eine Kommission bildet. Sie besteht aus einem Vertreter der Kultusverwaltung als Vorsitzendem und aus einem Fachvertreter des Seminars. Der Vorsitzende ist gleichzeitig Fachprüfer, wenn mehr als ein Fach geprüft wird. Die Überprüfung dauert pro Fach etwa 30 Minuten und enthält fachbezogen didaktische und erziehungswissenschaftliche Elemente. Die Dauer eines fachpraktischen Teils wird durch das Seminar festgelegt.
(5) Die Leistungen werden unmittelbar nach der Überprüfung beurteilt und mit »bestanden« oder »nicht bestanden« bewertet. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Er eröffnet dem Bewerber unmittelbar nach der Überprüfung das Ergebnis, falls gewünscht auch die tragenden Gründe der Bewertung, und unterrichtet unverzüglich das Regierungspräsidium. Die Überprüfung kann einmal binnen Jahresfrist wiederholt werden. § 16 gilt entsprechend.
5. Wo muss ich mich zum Vorbereitungsdienst anmelden und welche Unterlagen brauche ich?
Die Anmeldung zum VD erfolgt online über das Portal des KM. Beginn der Anmeldefrist ist i.d.R. der 01.05., Ende ist i.d.R. der 01.09. eines Jahres.
Sollten Sie weitere Fragen haben, nehmen Sie bitte mit Frau Di Caro vom Regierungspräsidium Tübingen Kontakt auf. Am besten setzen Sie sich telefonisch mit ihr in Verbindung (Mo-Do, vormittags: 07071 - 200 2097). Benötigte Unterlagen: GD 1-Formular, polizeiliches Führungszeugnis (bitte nicht vor September beantragen, darf nicht älter als 3 Monate sein), amtsärztliches Zeugnis (nicht älter als 6 Monate).
6. Gibt es einen "Prospekt" über das Seminar MB?
Leider verfügt das Seminar Meckenbeuren über kein Faltblatt oder dergleichen - die Informationen und die Datenlage wechseln dafür einfach zu oft. Für aktuelle Informationen über unser Seminar kann ich Sie daher nur auf unsere Homepage (www.seminar-meckenbeuren.de ) verweisen, von der aus Sie übrigens auch die Homepages aller anderen Seminare in Baden-Württemberg erreichen können.
7. Werden alle Fächer in MB ausgebildet?
Das Ministerium ist bemüht, "kleine" Fächer an Ausbildungsstandorten zusammenzufassen, damit nicht an allen Seminaren teilweise sehr kleine Gruppen gebildet werden müssen. So kann mit begrenzten Ressourcen verantwortlich umgegangen werden. Es ist nicht möglich, bereits jetzt zu sagen, an welchem Standort welches "kleine" Fach ausgebildet wird. Zur Zeit bilden wir in MB alle Fächer/Fächerverbünde aus, auch Ethik
8. Kann ich meinen Stufenschwerpunkt noch wechseln?
Ja, und zwar vom Schwerpunkt Grundschule zum Schwerpunkt Hauptschule (nicht umgekehrt!). Dazu gibt es einen fixen Meldetermin zum Ende des I. Ausbildungsabschnittes. Dies bedeutet, dass Sie beide Prüfungen in der
Hauptschule ablegen werden: Ein Fach in Klasse 5/6, ein Fach in einer höheren Klasse. Der Wechsel muss schriftlich beantragt werden. Zuvor sprechen Sie aber bitte mit der Seminarleitung und auch mit Ihrer Schulleitung. Der Stufenschwerpunkt kann erst nach Beginn des Vorbereitungsdienstes gewechselt werden.
9. Bin ich im Vorbereitungsdienst Beamtin/Beamter?
Sie werden als Beamtin/Beamter auf Widerruf verbeamtet und zur Lehreranwärterin/zum Lehreranwärter ernannt, wenn die Bedingungen (s.u.) erfüllt sind.
10. Gibt es eine Altersgrenze, bis zu der ich verbeamtet werden kann?
Max. 45 Jahre bei Einstellung (also nach dem Vorbereitungsdienst).
11. Kann der VD auch im Angestelltenstatus absolviert werden?
Dazu GHPO II, Abs (2) Auch wenn Ausländer nicht Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, können sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die sonstigen Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllen.
12. Wie sieht die Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile aus?
GHPO II § 23 (1) Die Einzelleistungen werden wie folgt gewichtet:
1. die Schulleiterbeurteilung (§ 13 Abs. 5 und 6) fünffach,
2. die Schulrechtsprüfung (§ 18) einfach,
3. die Dokumentation mit Präsentation (§ 19 Abs. 2 und 3) dreifach,
4. das pädagogische Kolloquium (§ 19 Abs. 4) dreifach,
5. die Beurteilung der Unterrichtspraxis (§ 20) jeweils fünffach,
6. die Leistungen im didaktischen Kolloquium (§ 21) jeweils dreifach.
13. Wie wird die Leistungszahl berechnet?
Die Leistungszahl wird seit dem Prüfungsjahrgang 2004/05 (d.h. Abschluss des Vorbereitungsdienstes im Schuljahr 2004/05) ausschließlich aus der Summe des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Ersten und des Zwanzigfachen der Durchschnittsnote der Zweiten Lehramtsprüfung gebildet (s. a. Ziff. 1.2.1 der Verwaltungsvorschrift über die Einstellung von Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerbern vom 18.11.2004).
14. Kann man seinen Antrag auf den Vorbereitungsdienst zurückziehen, sollte man im Dezember einem zu weit entlegenen Seminarort zugewiesen werden?
Der Vorbereitungsdienst muss nicht angetreten werden. Wer allerdings absagt, sollte dies aus Gründen der Fairness umgehend (schriftlich, und zwar zunächst per Mail und dann auch noch einmal per Post) nach Erhalt des Zuweisungsschreibens tun. So eröffnet ein Rücktritt neue Spielräume bei der Zuweisung von Anwärtern an die Schulen. Schulen brauchen sich dann auch nicht auf einen Anwärter einzustellen, der dann doch nicht kommt. Der Vorbereitungsdienst kann nach derzeitigem Stand auch im Folgejahr oder in einem der Folgejahre angetreten werden; es dürfen aber (nach §2 Abs. 3) keine 4 Jahre zwischen I. Staatsprüfung und Vorbereitungsdienst liegen, sonst muss ein Kolloquium durchgeführt werden.
Ein Tausch von Seminarplätzen unter zukünftigen Lehreranwärtern ist prinzipiell nicht möglich. In sehr gut zu begründenden Fällen kann bei der Zuweisungskommission (Antrag über das Seminar, dem man zugewiesen wurde) ein Antrag auf Umsetzung an ein anderes Seminar gestellt werden. Es wird empfohlen, diesen Antrag umgehend zu stellen und ggf. entsprechende Unterlagen/Belege/…. beizufügen. Diesen Anträgen konnte in den vergangenen Jahren aus leicht nachzuvollziehenden Gründen aber wirklich nur in Einzelfällen entsprochen werden. Wer einen solchen Antrag stellt, muss damit rechnen, dass ihm/ihr bis zur Entscheidung über den Antrag (das kann bis Mitte Januar dauern) keine Schule zugewiesen wird. Dann wird die Zeit für Wohnungssuche etc. u.U. sehr knapp und die "beliebten" Schulen sind i.d.R. dann schon mit LAs besetzt.
15. Was versteht man unter der „Übergangsregelung“ und wer kann sie in Anspruch nehmen?
"Alle Lehreranwärterinnen und -anwärter mit Stufenschwerpunkt Grundschule, die ab dem Kurs 2012/13 den Vorbereitungsdienst beginnen, können die Ausbildung in der Gegenstufe (Werkrealschule/Hauptschule) mit einer 4-wöchigen Phase an einer Werkrealschule/Hauptschule im 1. Ausbildungsabschnitt ableisten. Der eigenverantwortliche Unterricht in der 2. Phase kann dann an einer Grundschule stattfinden. Die beiden Lehrproben und die Präsentation für die 2. Dienstprüfung können in der Grundschule durchgeführt werden.“(aus einem Schreiben des KM).
Nähere Informationen erhalten Sie in der Einführungswoche.

