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1 Strukturierung des Vorbereitungsdienstes

1.1 Allgemeines

Der Vorbereitungsdienst ist ein zielgerichtetes Ausbildungsverhältnis und dauert in der Regel drei Unterrichtshalbjahre. Er beginnt einmal jährlich zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres am ersten allgemeinen Arbeitstag im Februar und endet regelmäßig mit dem Ende des folgenden Schuljahres.

Im Vorbereitungsdienst werden die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Studium in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der Bildungs-pläne so erweitert und vertieft, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag an Grund-und Hauptschulen erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann (vgl. GHPO II § 1).

Ausbildungspartnerschaft in der Ausbildung von Lehreranwärter(inne)n

Die Seminarleiterin ist verantwortlich für die gesamte Ausbildung (vgl. GHPO II § 6). Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung trennt diese zwar formal in eine Ausbildung am Seminar (§ 12) und eine an der Schule (§ 13), wir verstehen sie jedoch als ein Ganzes, zu der verschiedene Partner ihren Teil beitragen. Es ist uns ein Anliegen, mit schulischen und auch außerschulischen Institutionen und Personen zu kooperieren, um die Qualität unserer Ausbildung ständig weiterzuentwickeln.

Der Vorbereitungsdienst ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert.

 

1.2 Hinweise für Lehreranwärter(innen) zum ersten Ausbildungsabschnitt

Der erste Ausbildungsabschnitt, der i. Allg. vom 1. Februar bis zu den Sommerferien dauert, beginnt bei uns gleich nach der Kurseröffnung und Einführungsveranstaltun-gen mit einer Phase „Schule kompakt“.
In dieser Zeit geht es für Sie zunächst darum, Ihre Ausbildungsschule kennen zu ler-nen, das Kollegium, die örtlichen Besonderheiten usw.
Vor allen Dingen sollen Sie in dieser Zeit aber vielfältige unterrichtliche Erfahrun-gen sammeln.
Ausgangspunkt sind dabei Ihre Hospitationen in der Klasse des Mentors bzw. der Mentorin, des Tandempartners bzw. der -partnerin, aber auch in anderen Klassen, Klassenstufen und über Ihre studierten Fächer hinaus. Schon bald werden Ihre ers-ten Unterrichtsversuche folgen, die in die Übernahme ganzer Unterrichtseinheiten mit dem Ziel münden, in der letzten Woche von „Schule kompakt 10 Stunden Unterricht zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.
Ihre Unterrichtsvorbereitungen erledigen Sie individuell und grundsätzlich schriftlich. Dazu berücksichtigen Sie Vorgaben des Seminars.
Wir gehen davon aus, dass Sie zumindest an allen Unterrichtsvormittagen von "Schule kompakt" im üblichen Umfang, d.h. fünf Unterrichtsstunden pro Tag, an der Schule und möglichst oft im Unterricht sind und dabei bereits „Schulkunde vor Ort“, etwa in Konferenzen, erleben. (Anm.: Letzteres sowie Unterrichtsberatung u.Ä. zäh-len nicht zu den fünf täglichen Unterrichtsstunden an der Schule.)
In Ihrer Dokumentationsmappe (Portfolio) finden Sie Arbeitsaufgaben zu dieser Aus-bildungsphase. Diese werden in den Lehrveranstaltungen immer wieder aufgegriffen und weitergeführt.

Danach folgt „Seminar kompakt“ mit keinerlei Unterrichtsverpflichtung an der Ausbil-dungsschule, dafür jedoch mit intensiver Einführung in die Ausbildung Pädagogik sowie Didaktik der Fächer und Fächerverbünde.

Anschließend geht der Ausbildungsbetrieb relativ geregelt weiter: Wer sich von Ihnen auf der Ausbildungsebene A befindet, hat am Dienstag den Hauptausbildungstag; auf der Ebene B ist dies der Donnerstag. Zusätzlich kommt in ca. 3-wöchigem Tur-nus der Nachmittag des jeweils anderen Ausbildungstages für Ihr drittes Fach hinzu bzw. für Religion und "Ergänzende Veranstaltungen" auch der Montagnachmittag.

Zwischen den Osterferien und den Sommerferien erfolgen die ersten Unterrichtsbe-suche durch die Ausbilder(innen) des Seminars in den einzelnen Fächern (vgl. GHPO II § 12 Abs. 2). Es wäre wünschenswert, wenn außer Ihrem Mentor / Ihrer Mentorin, Ihrem Schulleiter / Ihrer Schulleiterin auch noch Ihr Tandempartner, Ihre Tandempartner(in) mit dabei sein könnte (Hinweise zu den Tandems s. Kap. 2.4).

Diejenigen von Ihnen, die den Stufenschwerpunkt Grundschule haben und zum Stu-fenschwerpunkt Hauptschule wechseln möchten, können dies spätestens bis 30. Ju-ni tun (Anm.: Nur diese Richtung ist möglich; der Wechsel kann auch schon früher erfolgen, damit vielleicht schon in der Phase "Schule kompakt" einschlägige Haupt-schulerfahrungen gesammelt werden können; vgl. GHPO II § 4 Abs. 9). Bislang wur-den im Einstellungsverfahren noch Absolvent(inn)en mit Stufenschwerpunkt Haupt-schule besonders berücksichtigt.

Der 30. Juni ist auch der Termin, zu dem entschieden werden muss, ob Sie im kom-menden Schuljahr selbstständig unterrichten können. Diese Entscheidung wird von unserem Seminar und der jeweiligen Ausbildungsschule gemeinsam getroffen.
Sollte sie negativ erfolgen, bedeutet dies eine Verlängerung des ersten Ausbildungs-abschnittes bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahres (vgl. GHPOII § 10 Abs. 4). Für die Prüfungen gilt dann ein separater Prüfungsplan.

Bis zu den Sommerferien sollten Sie sich auf Ihre künftigen Aufgaben im neuen Schuljahr vorbereiten. Dazu gehört, dass Sie baldmöglichst beginnen dreizehn Un-terrichtsstunden pro Woche zunehmend eigenverantwortlich im Rahmen des Lehr-auftrags anderer Lehrkräfte zu übernehmen. Sie lernen dabei auch die Aufgaben des Klassenlehrers / der Klassenlehrerin kennen und nehmen an den Schulveranstaltun-gen teil. (Anm.: Bei zeitlicher Überschneidung haben Seminarveranstaltungen Vor-rang vor schulischen Terminen.)

 

1.3 Hinweise für Lehreranwärter(innen) zum zweiten Ausbildungs-
abschnitt

Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert ein Schuljahr. Das ist die Zeit, in der Sie dreizehn Wochenstunden selbstständig unterrichten, davon mindestens elf in konti-nuierlichen Lehraufträgen. Diese umfassen auf jeden Fall Ihre Ausbildungsfächer, darunter stets Mathematik oder Deutsch oder eine andere Fremdsprache und falls möglich einen Fächerverbund. Sie unterrichten sowohl an einer Grundschule als auch an einer Hauptschule. Wenn Sie den Schwerpunkt Hauptschule studiert haben, sollen sie, nach erfolgtem Schwerpunktwechsel (GS > HS) müssen Sie, überwiegend an einer Hauptschule unterrichten und hierbei zumindest einen Lehrauftrag der Klas-se sieben übernehmen (vgl. § 13 Abs. 4 GHPO II).
Ist ein an der Hochschule studiertes Fach Bestandteil eines schulischen Fächerver-bundes, so werden Sie in der Regel in diesem Fächerverbund ausgebildet und auch geprüft, wobei die Lehrprobe einen inhaltlichen Schwerpunkt im studierten Fach ha-ben sollte.
Im Herbst oder kurz vor/nach den Weihnachtsferien erfolgen die zweiten Unterrichts-besuche in den Ausbildungsfächern, zu denen Sie wiederum ausführliche schriftliche Unterrichtsentwürfe zu fertigen und vorzulegen haben. Art und Umfang Ihrer weiteren Unterrichtsvorbereitungen sind Ihnen selbst überlassen. Es ist lediglich festgelegt, dass diese schriftlich zu erfolgen haben.
Zu Ihrer schriftlichen Vorbereitung gehört auch die mittel- und langfristige Planung (Stoffverteilungspläne, Wochenpläne). Aufgrund seiner / ihrer Verantwortung für Ihre Ausbildung hat Ihr(e) Mentor(in) das Recht, Ihre schriftlichen Unterrichtsvorbereitun-gen einzusehen. Bei der Beratung stehen aber das Unterrichtsgeschehen und die für die Erziehung bedeutsamen Vorgänge in der Klasse im Zentrum.
Ende September / Anfang Oktober beginnt die 2. Staatsprüfung mit der mündlichen Schulrechtsprüfung (Prüfung in Schulrecht, Beamtenrecht sowie schulbezogenem Jugend- und Elternrecht; vgl. § 18 GHPO II).
Zu Beginn des 3. Ausbildungshalbjahres folgt die Präsentationsprüfung in den Räu-men des Seminars, der sich das pädagogische Kolloquium anschließt (vgl. § 19 GHPO II).
Die Prüfungen zur Beurteilung Ihrer unterrichtspraktischen Fähigkeiten erfolgen im Frühjahr nach einem vom Prüfungsamt festgelegten Zeitraum und Terminplan (vgl. GHPO II § 20).
Etwa drei Monate vor Ende Ihres Vorbereitungsdienstes sucht Ihr(e) Schulleiter(in) das Gespräch mit den Ausbilder(inne)n des Seminars und erstellt unter Beteiligung des Mentors / der Mentorin eine schriftliche Beurteilung Ihrer Berufsfähigkeit (Schul-leitergutachten; vgl. GHPO II § 13 Abs. 5).
Auf Wunsch führt Ihr(e) Ausbilder(in) Pädagogik, der/die mit Ihnen schon mindestens zwei Ausbildungsgespräche geführt hat, sechs Wochen vor Ende Ihres Vorberei-tungsdienstes ein Bilanzgespräch.
Ihr Vorbereitungsdienst endet mit der Aushändigung Ihres Zeugnisses, spätestens jedoch am 31. Juli.

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