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Betriebs- oder Sozialpraktikum und Musikpraktischer Nachweis

Alle Bewerberinnen und Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Realschulen oder Sonderschulen müssen zuvor ein vierwöchiges Betriebs- oder Sozialpraktikum ableisten.

Für Studierende des Lehramts an Grund- und Hauptschulen mit Stufenschwerpunkt Grundschule besteht die Möglichkeit anstelle der o.g. Praktika einen Musikpraktischen Nachweis zu erbringen.

Nähere Informationen zum Musikpraktischen Nachweis finden Sie auf der Hompage des Kultusministeriums.

        Musikpraktische Nachweis

Die Anforderungen an die Praktika sind in folgenden Merkblättern dargestellt.

  1. Merkblatt über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum und den Musikpraktischen Nachweis (Grund- und Hauptschule)
  2. Merkblatt über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (Realschule)
  3. Merkblatt über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (Sonderschule)

Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Dies gilt nicht für angehende Lehrkräfte für das Lehramt an Sonderschulen. Weitere Informationen entnehmen Sie diesem Informationsblatt:

  1. Vereinspraktium Sport