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Bewerbung und Zulassung

Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 01. Februar und dauert 18 Monate.
Die Bewerbungsfrist endet am 01. September des Vorjahres. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen fristgerecht ein. 

Für Ihre Bewerbung benutzen Sie bitte das VD-Online-Bewerbungsverfahren.

Der Ausdruck der Online-Bewerbung, der nach Abschluss des Vorgangs erzeugt wird, muss zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen innerhalb von 4 Wochen, jedoch spätestens bis zum Bewerbungsschluss, unterschrieben an das Regierungspräsidium Ihres Erstseminarwunsches verschickt werden. Geben Sie dazu ggf. die Begründung für Ihren Ortswunsch an und fügen Sie entsprechende Nachweise frühzeitig dem Zulassungsantrag bei, da nur objektive soziale Bindungen an einen bestimmten Ort (z. B. Familienstand, Kinderbetreuung, Trainertätigkeit) im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten berücksichtigt werden.

 

Zum VD-Online-Bewerbungsverfahren

Notwendige Unterlagen für eine Bewerbung für den Vorbereitungsdienst

  • Förmlicher Zulassungsantrag (entspricht dem Ausdruck der Onlinebewerbung); 
  • tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg und ausgeübte Berufstätigkeiten;
  • ein Personalbogen mit einem Lichtbild aus neuester Zeit;
  • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Reifeprüfungszeugnis);
  • das Zeugnis über eine Erste Staatsprüfung, die Grundlage für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist;
  • eine Erklärung über Vorstrafen, wirtschaftliche Verhältnisse und zur Frage, ob bereits in einem anderen Bundesland oder bei anderen Zulassungsbehörden ein Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist;
  • ggf. eine Bescheinigung über abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst nach Artikel 12a des Grundgesetzes;
  • ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vom zuständigen Gesundheitsamt. Das amtsärztliche Zeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens Anfang August zu beantragen;
  • Nachweis über das Vereinspraktikum von mindestens 24 Übungsdoppelstunden (nur für Bewerber mit dem Fach Sport);
  • Nachweis der Rettungsfähigkeit im Schwimmunterricht durch Vorlage eines Nachweises entsprechend den Anforderungen des Deutschen Rettungsschwimmerabzeichens (DRSA) Silber oder Gold (nur für Bewerber mit dem Fach Sport);
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 8 Übungsdoppelstunden innerhalb der letzten zwei bzw. drei Jahre vor dem Zulassungstermin (siehe Merkblatt über den Vorbereitungsdienst);
  • standesamtliche Nachweise (Geburtsurkunde, ggf. Heiratsurkunde, ggf. Geburtsurkunde von Kindern, ggf. Entscheidungsformeln von Scheidungsurteilen); diese Nachweise können auch über einen Auszug aus dem Familienbuch geführt werden;
  • bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag muss ein erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OE) vorliegen. Dieses wird vom Bewerber bei der Meldebehörde zur Vorlage bei dem Regierungspräsidium, bei dem die Bewerbung eingereicht wurde, beantragt (Vorbereitungsdienst und Schulart angeben). Das Führungszeugnis ist nur zeitlich begrenzt gültig und daher frühestens Anfang Oktober zu beantragen; 
  • Belehrung und Erklärung über die Verfassungstreue;
  • Nachweis über ein Betriebs- oder Sozialpraktikum (außer Bewerber mit dem Fach Sport);
  • ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung (Schwerbehindertenausweis);
  • ggf. Nachweis zur Begründung des Ortswunsches.

    Die zuvor genannten Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Form bei den Regierungspräsidien eingereicht werden!

    Die Zulassung zum Vorbereitungsdienst findet landesweit zentral statt. Mehrfachbewerbungen bringen Ihnen daher keinen Vorteil, sondern verursachen nur einen erhöhten Aufwand für Sie und die Verwaltung.