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Wichtige Informationen für die Bewerbung für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen

In diesem Bereich finden Sie Informationen zu dem Vorbereitungsdienst für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen und Unterlagen, die für eine Bewerbung notwendig sind.

In diesem Verfahren befinden sich einerseits Bewerber/-innen mit Fächerkombinationen, für die sich nur wenige Personen bewerben. Hier ist es oft nicht möglich, an allen Seminarstandorten und zu jeder Zeit eine Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer anzubieten. Diese Aufstellung gibt Überblick darüber, wo und an welchen Standorten solche Fächer ausgebildet werden. Andererseits gibt es Fächerkombinationen, für die sich eine große Anzahl von Bewerbern/-innen melden. Dabei stehen Bewerber/-innen, die Kündigungsfristen zu beachten haben neben Personen, die gerade ihr Universitätsstudium abschließen. Aus diesem insgesamt umfangreichen Bewerberkreis ist oft eine Auswahl zu treffen, die im Hinblick auf die Organisation des Vorbereitungsdienstes möglichst zügig umgesetzt werden muss.

Eine Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist nur dann möglich, wenn zur Entscheidung darüber den Regierungspräsidien sämtliche Personalunterlagen vorliegen. Die Zuweisungsentscheidungen werden in der Regel etwa im Zeitraum Oktober/November getroffen. Eine mögliche Zuweisung wird Ihnen so rasch wie möglich mitgeteilt. Bitte sehen Sie daher im Sinne eines reibungslosen Ablaufs des Zuweisungsverfahrens möglichst von Rückfragen nach dem Stand des Verfahrens ab.

Im Interesse einer Gleichbehandlung der unterschiedlichen Bewerbergruppen ist es daher wichtig, dass die Regierungspräsidien die notwendigen Unterlagen von allen Bewerber/-innen nach Eingang der Bewerbung schnellstmöglich erhalten, sofern sie Ihnen bereits vorliegen. Ausnahmen davon sind in dem Merkblatt des Kultusministeriums genannt.

Bei einigen Fächerkombinationen muss die Annahme der Bewerbung davon abhängig gemacht werden, dass das Prüfungszeugnis bereits zum Bewerbungstermin den Regierungspräsidien vorliegt (Datum des Poststempels genügt nicht).

Soziale Bindungen an einen Ausbildungsstandort

Wir bitten Sie, Änderungen Ihrer persönlichen Daten (z. B. Änderung der Anschrift oder im Familienstand) umgehend den Regierungspräsidien mitzuteilen, damit etwaige soziale Bindungen bei Zuweisungsentscheidungen auch angemessen berücksichtigt werden können. Im Interesse eines für alle Bewerberinnen und Bewerber geordneten Verfahrens ist es geboten, dass Änderungen, die nach den ersten Zuweisungsentscheidungen eintreten und belegt sind, nur im Rahmen dieser dahin getroffenen und umgesetzten Entscheidungen berücksichtigt werden können. Wir bitten um Verständnis dafür, da eine andere Praxis Personen, denen bereits vorher Entscheidungen über die Zuweisung bekannt werden konnten, unangemessen benachteiligen würde.

Erreichbarkeit im Zulassungsverfahren

Bescheide im Zulassungsverfahren werden ausschließlich auf dem Postweg versandt. Deshalb ist es nötig, dass Sie sicherstellen, dass alle Informationen in diesen Schriftstücken Sie zu jeder Zeit erreichen. Ausbildungsplätze können im Interesse anderer Bewerber, die gegebenenfalls sonst zum Zuge kommen würden, nur für eine begrenzte Zeit reserviert werden. Ein Schreiben, das an eine dem jeweiligen Regierungspräsidien bekannte Adresse gesandt wird, gilt innerhalb der normalen Postlaufzeit von drei Werktagen als zugegangen.

Die Annahme eines eventuellen Ausbildungsplatzes muss der gegebenenfalls mitgeteilten Ausbildungsschule gegenüber erklärt werden - wenn noch keine benannt werden kann, dann gegenüber dem jeweiligen Regierungspräsidium. Sofern die Annahme des Ausbildungsplatzes nicht innerhalb einer im Verfahren genannten Frist erklärt wird, wird davon ausgegangen, dass auf eine Zulassung verzichtet wird. Im Interesse aller Bewerber/-innen und eines zügigen Ablaufs des Verfahrens bitten wir um Verständnis, dass bei Zulassungen nur kurze Fristen für die Rückmeldung gewährt werden können.

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