Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)
Am 22. Oktober 2005 ist das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg (Chancengleicheitsgesetz) in Kraft getreten. Es hat das Landesgleichberechtigungsgesetz von 1996 abgelöst. Die bisherigen Frauenvertreterinnen wurden damit in Beauftragte für Chancengleichheit (BfC) umbenannt.
Das Chancengleichheitsgesetz hat zum Ziel, die berufliche Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst des Landes weiter voran zu bringen, die Teilhabe von Frauen an Führungspositionen entscheidend zu verbessern sowie Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Frauen wie auch Männern ermöglichen, Erwerbstätigkeit und Familienarbeit zu vereinbaren.
Am Seminar Esslingen übernimmt Frau StD'in Dorothea Burkhardt-Heitmann zur Zeit diese Aufgabe. Frau Daniela Bastam ist ihre Stellvertreterin.

