Ausbildung der Fachlehrerin / des Fachlehrers und der Technischen Lehrerin / des Technischen Lehrers an Sonderschulen
In diesem Bereich finden Sie Informationen zur Ausbildung der Fachlehrerin / des Fachlehrers und der Technischen Lehrerin / des Technischen Lehrers an Sonderschulen sowie Unterlagen, die für eine Bewerbung notwendig sind.
Voraussetzung für die Bewerbung ist u.a. ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger Bildungsgang z.B. Hauptschulabschlussprüfung und Berufsschulabschlussprüfung 9 + 3 Modell).
Die Ausbildung zur Fachlehrerin / zum Fachlehrer für die Schulen für Körperbehinderte ist für Personen vorgesehen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Physiotherapeut/-in, Krankengymnast/-in, Ergotherapeut/-in oder Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/-in eine Zweitausbildung anstreben.
Eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, als Jugend- und Heimerzieher/-in oder als Heilerziehungspfleger/-in mit der Bestätigung seines/ihres Anstellungsträgers, dass er/sie in der Kindertageseinrichtung Leitungsaufgaben wahrnimmt sowie einer Mehrfertigung des entsprechenden Zulassungsbescheides des Landesjugendamtes für Leitungsaufgaben in der Kindertageseinrichtung nach § 7 Abs. 3 Kindertagesstättengesetz (KiTaG) ist Voraussetzung für die Ausbildung zum Fachlehrer für die Schulen für Geistigbehinderte.
Eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung eröffnet die Möglichkeit sich für die Ausbildung als Technische Lehrerin / Technischer Lehrer für die Schulen für Geistigbehinderte zu bewerben.
Ziel der Ausbildung ist es zusammen mit anderen Lehrkräften der Schulen für Geistigbehinderte bzw. der Schulen für Körperbehinderte den jeweiligen Erziehungs- und Bildungsauftrag erfolgreich und verantwortlich wahrzunehmen.
Die Ausbildung dauert drei Unterrichtshalbjahre. Ausbildungsstätten sind die Fachseminare sowie Schulen für Körperbehinderte oder Geistigbehinderte.
Die Standorte der Fachseminare befinden sich:
im Regierungsbezirk Karlsruhe in Karlsruhe mit einem dezentralen Ausbildungsstandort in Freiburg
Pädagogisches Fachseminar Karlsruhe - Abt. Sonderpädagogik
Griesbachstraße 12, 76185 Karlsruhe
(0721) 83178 -12
E-Mail: Poststelle@Fachseminar-KA.kv.bwl.de
Internet: www.pfs-ka-sonderpaedagogik.de
im Regierungsbezirk Tübingen in Reutlingen mit einem dezentralen Ausbildungsstandort in Heilbronn
Fachseminar für Sonderpädagogik Reutlingen
Kaiserstraße 92, 72764 Reutlingen
(07121) 91793-0
E-Mail: Poststelle@Fachseminar-RT.kv.bwl.de
Internet: www.fachseminar.rt.schule-bw.de
Einzelheiten zu den Inhalten und zum Ablauf der Ausbildung finden Sie auf den Homepages der Pädagogischen Fachseminare:
Pädagogisches Fachseminar Karlsruhe -Abteilung Sonderpädagogik -
Fachseminar für Sonderpädagogik Reutlingen
Rechtsstellung, Besoldung und Entgelt
Die zur Ausbildung zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, vom Regierungspräsidium unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Fachlehreranwärterin / zum Fachlehreranwärter bzw. zur Technischen Lehreranwärterin / zum Technischen Lehreranwärter ernannt.
Sie erhalten Anwärterbezüge nach dem maßgebenden Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes (Fachlehrer Besoldungsgruppe A 9, Technische Lehrer Besoldungsgruppe A 10), die je nach Familienstand unterschiedlich hoch sein können. Weitere Informationen zur Besoldung erhalten Sie im Internetauftritt des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV):
LBV - Besoldungstabellen
Das Entgelt für Auszubildende in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bemisst sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Entgeltgruppe 9. Die Entgelttabelle TV-L finden Sie im Internetauftritt des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) :
LBV - Entgelt-Tabellen
Weitere Informationen zur Ausbildung entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt:
Nähere Details hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzung erhalten Sie auf der Seite
Bewerbung und Zulassung

